Fernstudium-Wissen.de - News und Infos zum Fernstudium

Mit einem Fernstudium zu mehr Wissen.



Fernstudium Kinderpsychologie und verwandte Angebote

18. Februar 2012 · Keine Kommentare

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Beruf des Kinderpsychologen zu ergreifen. Dies erreicht man über ein komplettes Psychologie-Studium an einer Präsenz- oder Fernuniversität oder über ein Studium in Medizin, Sozialpädagogik oder vergleichbaren Fächern mit entsprechender Weiter- oder Zusatzausbildung. Die Kinderpsychologie ist eine Spezialisierung innerhalb des Fachbereiches Psychologie und baut auf einem vorausgehenden Studium in diesem Fach oder in vergleichbaren Fächern auf.

Psychologie-Studium an der Fernuniversität

Wer über ein Fernstudium einen Berufsqualifizierenden Abschluss in Psychologie anstrebt, kann dies beispielsweise an der Fernuniversität Hagen erreichen. Der Bachelorstudiengang Psychologie qualifiziert bei erfolgreichem Abschluss nicht nur für Tätigkeiten im Bereich psychologische Beratung beispielsweise im Gesundheits- und Sozialwesen oder im Wirtschaftsbereich, sondern auch für den weiterführenden Masterstudiengang Psychologie. Mit dem erfolgreichen Abschluss Master of Science in Psychologie qualifiziert man sich für die eigenverantwortliche Berufsausübung als Psychologe oder Psychologin und hat darüber hinaus die Möglichkeit zu promovieren. Ebenso bieten Fernlehrinstitute wie Euro-FH und Ils Psychologie als Studienfach an, wobei das Studium an der Euro-FH schwerpunktmäßig auf Wirtschaftspsychologie ausgerichtet ist. Die Spezialisierung auf Kinderpsychologie, die ein Teilbereich der Entwicklungspsychologie ist, beginnt meist im Laufe des Studiums und setzt sich nach Studienabschluss in der Regel durch ergänzende Weiterbildungsmaßnahmen fort.

Alternative Angebote

Psychologe und Psychotherapeut sind in Deutschland geschützte Berufsbezeichnungen, die man nur über eine akademische Ausbildung, egal ob an einer Präsenz- oder Fernuniversität, erlangen kann. Wer ein zeitaufwendiges Studium jedoch umgehen aber dennoch im psychologischen Berufsfeld tätig sein möchte, kann beispielsweise eine Ausbildung mit abschließender staatlicher Zulassungsprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie absolvieren oder Weiterbildungskurse an Fernschulen belegen, die mit einem Zertifikat enden und den erfolgreichen Absolventen beispielsweise für das Berufsfeld psychologischer Berater qualifizieren.

Weiterbildungsmöglichkeiten Kinderpsychologie

Verschiedene Institutionen haben Weiterbildungslehrgänge im Fachbereich Kinderpsychologie im Programm. So bietet beispielsweise das Fernlehrinstitut Laudius einen Lehrgang Kinderpsychologie an, der einen grundlegenden Überblick über das Thema Kinderpsychologie bietet und sich mit den Entwicklungsstadien eines Kindes von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr befasst. Die Teilnahme an diesem Lehrgang, der etwa 9 Monate dauert, erfordert allerdings keine bestimmten Vorkenntnisse und ist für jeden, der am Thema Kinderpsychologie interessiert ist, geeignet. Das Kursmaterial kann zunächst kostenlos getestet werden, bevor man sich für den Studiengang entscheidet. Benötigt man mehr Zeit bis zum erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs mit entsprechendem Zertifikat des Instituts, verlängert sich die Betreuungszeit entsprechend, ohne dass weitere Kosten anfallen.
Eine weitere Alternative ist die Ausbildung zum psychologischen Berater mit Schwerpunkt Kinderpsychologie am Institut Kappel, die umfassendes Basiswissen über die verschiedenen Entwicklungsstadien, die Kinder durchlaufen, vermittelt. Nach erfolgreicher Beendigung des Studiengangs soll der Teilnehmer über ein umfangreiches Wissen verfügen, so dass er auf die vielfältigen Probleme in der kinderpsychologischen Betreuung vorbereitet ist. Die Regelstudienzeit des Lehrgangs, der mit einem Zertifikat endet, beträgt 12 Monate. Auch hier erhält man eine kostenlose Probelektüre, bevor man sich verbindlich für den Studiengang anmeldet.

→ Keine KommentareTags: Allgemeines

Fernstudium: Anerkennung als Wartesemester für die Präsenzuni?

11. Februar 2012 · Keine Kommentare

Neben der Vergabe von zulassungsbeschränkten Studienplätzen an den Präsenzuniversitäten auf Grund des Abiturdurchschnitts und der Auswahlverfahren an den Hochschulen, werden 20 % dieser Studienplätze nach dem Kriterium Wartesemester, das ein halbes Jahr umfasst, vergeben. Mit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung beginnt die Anrechnung der Wartesemester, unabhängig davon, ob man sich schon bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) angemeldet hat oder nicht. Meldet man sich irgendwann dort an, wird die Wartezeit automatisch aus der Zeitspanne zwischen erfolgreich abgeschlossenem Abitur und dem Meldedatum bei der ZVS errechnet.

Was gilt nicht als Wartesemester für die Präsenzuni?

Wartesemester werden nicht angesammelt, während man an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben ist. Die Wartezeit für ein zulassungsbeschränktes Studienfach wie etwa Medizin, lässt sich also nicht durch ein anderes Hochschulstudium überbrücken. Auch Urlaubssemester während der Zeit, in der man an einer Hochschule eingeschrieben ist, werden nicht ohne weiteres als Wartesemester anerkannt. Auslandssemester gelten, je nachdem in welchem Land man studiert, ebenfalls nicht als Wartezeit. Hier sollte man sich also vorher informieren, ob das im ausgewählten Land geplante Auslandssemester als Wartesemester für eine deutsche Präsenzuni anerkannt wird oder nicht.

Was gilt als Wartesemester für die Präsenzuni?

Im Inland kann man Wartezeit für ein Studium an einer Präsenzuni anrechnen, wenn man Wehr- oder Zivildienst geleistet oder eine berufliche Ausbildung absolviert hat. Auch das freiwillige soziale oder ökologische Jahr wird dabei berücksichtigt. Als Ausbildungszeit gelten alle anerkannten Ausbildungsberufe, eine Berufsausbildung an einer staatlichen Berufsfachschule oder auch die Ausbildung im mittleren und gehobenen Dienst der öffentlichen Verwaltung. Die Zeiten der Berufstätigkeit nach der Ausbildung sowie auch Zeiten der Arbeitslosigkeit werden ebenfalls mit als Wartesemester angerechnet.

Zählt ein Fernstudium ebenfalls als Wartesemester?

Die Weiterbildungskurse und Akademie-Studiengänge an den privaten Fernschulen, die in vielen Fällen ja auch von Teilnehmern ohne Abitur belegt werden können, sind in der Regel als Wartezeit anrechenbar. Die Frage, ob ein Studium an der öffentlich-rechtlichen Fernuniversität als Wartesemester für die Studienaufnahme an einer Präsenzuni angerechnet werden kann, ist nicht sicher zu beantworten. Nach eigenen Angaben der Fernuniversität Hagen gibt es diesbezüglich keine einheitliche Regelung, da die jeweiligen Präsenzuniversitäten dies unterschiedlich handhaben. Man sollte sich also in unsicheren Fällen am besten unmittelbar an der jeweiligen Präsenzuni informieren.

→ Keine KommentareTags: Allgemeines

Fernstudium zum Heilpraktiker per Bildungsgutschein

5. Februar 2012 · Keine Kommentare

Der Beruf des Heilpraktikers erlangt einen immer höheren Stellenwert in unserer Gesellschaft, da inzwischen zahlreiche Menschen mit der reinen Schulmedizin an ihre Grenzen stoßen. Viele Patienten sind mittlerweile davon überzeugt, dass die alternativen Heilmethoden, die das ganzheitliche Menschenbild berücksichtigen, eine sinnvolle Ergänzung zur herkömmlichen Medizin darstellen und suchen immer häufiger einen Heilpraktiker auf. Die Tätigkeit des Heilpraktikers ist unabhängig von ärztlicher Weisung und gilt somit als eigenständiger und verantwortungsvoller Heilberuf. Voraussetzung für die Ausübung dieses Heilberufs ist die gesetzlich vorgeschriebene amtliche Zulassungsprüfung, auf die nicht nur Heilpraktiker-Schulen, sondern auch Fernlehrinstitute vorbereiten. Es darf also nur der staatlich geprüfte und anerkannte Heilpraktiker die Heilkunde praktizieren, ohne dass er gleichzeitig Arzt ist.

Fernlehrgang Heilpraktiker

Ärzte und Heilpraktiker sind die einzigen Berufsgruppen, denen die Ausübung der Heilkunde erlaubt ist, so dass die Ausbildung zum Heilpraktiker hoch qualifizierte Inhalte umfasst, die den Absolventen optimal auf die Heilpraktiker-Prüfung vorbereiten. Oftmals streben besonders Angehörige medizinisch-therapeutischer Berufe wie Physio- und Ergotherapeuten oder Masseure neben ihrer beruflichen Haupttätigkeit die Weiterbildung zum Heilpraktiker an. Daher bieten inzwischen Fernlehrinstitute wie beispielsweise die Studiengemeinschaft Darmstadt und das Institut für Lernsysteme Studiengänge an, die auf die Zulassungsprüfung zum Heilpraktiker vorbereiten. Aber auch Menschen, die sich beruflich völlig neu orientieren wollen und an der Heilpraktiker-Tätigkeit interessiert sind, können die Studiengänge absolvieren.

Studieninhalte und Voraussetzungen

Sowohl die Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD) als auch das Institut für Lernsysteme (ILS) bieten das Fernstudium zum Heilpraktiker für Teilnehmer mit und ohne medizinische Vorkenntnisse an. Vermittelt werden neben Gesetzeskunde, Grundlagenwissen und Erste Hilfe auch anatomische, physiologische und pathologische Kenntnisse sowie Lernstoffe zu den Themenbereichen Psychologie, Psychiatrie, Hygiene und Naturheiltherapien. Interessierte können den Studiengang, der in der Regel 20 Monate dauert, jederzeit beginnen. Studenten können den Lernstoff aber auch zügiger durcharbeiten und so die Studienzeit bis zur Zulassungsprüfung verkürzen oder sich bei Bedarf mehr Zeit dafür nehmen. Der Betreuungsservice wird von den verschiedenen Lehrinstituten noch über die Dauer von 20 Monaten hinaus angeboten, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. In Praxisseminaren, die für Teilnehmer ohne medizinische Vorkenntnisse Pflicht sind, werden zusätzliche prüfungsrelevante Themen wie beispielsweise Untersuchungsmethoden oder Injektionstechniken vermittelt. Für Studenten, die über eine medizinische Vorbildung verfügen, ist die Seminarteilnahme freiwillig. Studienvoraussetzungen für den Heilpraktiker-Studiengang mit anschließender amtlicher Zulassungsprüfung sind mindestens ein Hauptschulabschluss, die Vollendung des 25. Lebensjahres, ein gutes polizeiliches Führungszeugnis sowie ein ärztliches Attest über die eigene physische und psychische Gesundheit.

Förderungsmöglichkeit durch einen Bildungsgutschein

Der Fernlehrgang zum Heilpraktiker ist an Lehrinstituten wie SGD und ILS, die nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung zertifiziert sind, durch den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit förderungsfähig. Die Arbeitsagentur am Wohnort des Antragstellers entscheidet in einer Beratung, ob die Förderung mittels Bildungsgutschein, die eine komplette Übernahme der Lehrgangsgebühren gewährleistet, im jeweiligen Einzelfall in Frage kommt. Die Förderung über den Bildungsgutschein ist für Arbeitslose aber auch für Arbeitnehmer, die von der Kündigung bedroht sind oder einen zeitlich begrenzten Arbeitsvertrag haben, der ausläuft, vorgesehen. Bedingung ist allerdings, dass die Antragsteller entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Berufspraxis von drei Jahren vorweisen können. Übernommen werden alle Kosten, die unmittelbar durch das Fernstudium entstehen. Dazu zählen sowohl Lehrgangs- und Fahrtkosten als auch Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie Kosten für die Betreuung von Kindern, die bei der Teilnahme an einem Präsenzseminar entstehen können.

Mehr Infos zum Fernstudium zum Heilpraktiker finden Sie hier.

→ Keine KommentareTags: Studiengänge