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Fernstudium und der Anspruch auf Wohngeld

Oktober 26th, 2011 · No Comments

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnraumkosten, egal ob es sich um einen Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder um einen Lastenzuschuss für Haus- oder Wohnungseigentümer handelt. Der Eigentümer muss allerdings auch selbst in seinem Haus oder seiner Wohnung leben und die Kostenbelastung dafür tragen, um einen Anspruch auf Wohngeld zu erhalten.

Wann bekommen Studierende Wohngeld?

Im Normalfall erhalten Studierende kein Wohngeld, da sie Anspruch auf BAföG haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie BAföG tatsächlich in Anspruch nehmen oder diese staatliche Unterstützung nicht erhalten, weil das elterliche Einkommen zu hoch ist. Ausschlaggebend ist nur die Tatsache, dass die angestrebte Ausbildung förderungswürdig ist. Dennoch gibt es Fälle, in denen Studierende Wohngeld beantragen können. Dies ist möglich, wenn BAföG ausschließlich als Darlehen gewährt werden kann, also später vollständig zurückgezahlt werden muss, die Altersgrenze für die staatliche Förderung oder die Förderungshöchstdauer überschritten ist. Studenten können ebenfalls Wohngeld beantragen, wenn nur ein Mitglied im gemeinsamen Haushalt keinen Anspruch auf BAföG hat. Dies gilt beispielsweise für ein Studentenpaar mit einem gemeinsamen Kind. Zwar kann das Paar selbst keinen Antrag auf Wohngeld stellen aber da das Kind nicht förderungsberechtigt ist, können sie den staatlichen Mietzuschuss anstelle des Kindes beantragen.

Wovon ist die Höhe des Wohngeldes abhängig?

Das neue Wohngeldgesetz, das am 01.01.2009 in Kraft getreten ist, regelt den Höchstbetrag der Mietzuschüsse und die Berechnung des Wohngeldes unter Berücksichtigung des Einkommens. Ebenso spielen bei der Ermittlung des Wohngeldbetrages die Anzahl der Haushaltsmitglieder und die Höhe der Miete eine Rolle. Relevant ist hierfür in einem Mehrpersonenhaushalt das Einkommen aller Haushaltsmitglieder, die nicht vom Wohngeldbezug ausgeschlossen sind. Das Einkommen muss jedoch unter einer bestimmten Höchstgrenze liegen, um einen Antrag auf Wohngeld stellen zu können. So liegt diese Höchstgrenze bei einem Haushalt mit einer Person nach dem geltenden Wohngeldgesetz bei 870 € Nettoeinkommen, mit zwei Personen bei insgesamt 1.190 € und mit drei Personen bei 1.450 €. Jedoch ist nicht nur die Höchstgrenze ausschlaggebend, sondern auch das Mindesteinkommen, das bei Studierenden oftmals zu niedrig ist. Denn wer ein zu geringes Einkommen aufzuweisen hat, erhält ebenfalls kein Wohngeld, da dieses ja nur einen Zuschuss zur Miete darstellt und nicht zum sonstigen Lebensunterhalt beitragen soll. Die Studierenden müssen also bei der Antragstellung nachweisen, dass sie über sonstige Mittel wie etwa BAföG als Darlehen oder Erspartes verfügen, von denen sie leben können.

Kann eine studentische Wohngemeinschaft Wohngeld beantragen?

Studierende, die in einer Wohngemeinschaft leben und nicht in irgendeiner Form familiär miteinander verbunden sind, können Wohngeld beantragen. Sofern alle Personen im gemeinschaftlichen Haushalt Mieter der Wohnung sind, kann jeder, der kein BAföG – mit Ausnahme von BAföG als Darlehen - bezieht, für sich den Antrag stellen. Dies gilt auch, wenn es einen Hauptmieter und mehrere Untermieter in einer Wohngemeinschaft gibt.

Wie wird Wohngeld beantragt?

Wohngeld kann nur bewilligt werden, wenn ein Antrag gestellt wird und die für den Anspruch erforderlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden. Die entsprechenden Formulare zur Beantragung von Wohngeld sowie eine ausführliche Beratung erhält man bei der örtlichen Wohngeldbehörde, der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Nach Einreichen der notwendigen Dokumente überprüft die zuständige Behörde, ob der Antragssteller alle Voraussetzungen erfüllt und erteilt diesem einen schriftlichen Bescheid. In der Regel wird Wohngeld für ein Jahr bewilligt, danach muss es erneut beantragt werden.

Tags: Allgemeines

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