Der Berufsförderungsdienst (BFD) kümmert sich um die schulische und berufliche Ausbildung von militärischem Personal. Zu seiner Aufgabe gehört, ausscheidende Zeitsoldaten erfolgreich in einen zivilen Beruf einzugliedern und ihnen durch entsprechende Bildungsangebote Chancen für einen beruflichen und sozialen Aufstieg im späteren Leben einzuräumen.
Im Rahmen der externen Maßnahmen eröffnet der BFD den Soldatinnen und Soldaten auch die Möglichkeit, sich von privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen während der Wehrdienstzeit weiterbilden zu lassen. Der BFD trägt in solchen Fällen die Kosten für die Aus- oder Weiterbildung. Bevor jedoch einer Maßnahme zugestimmt wird, geht immer ein verbindliches Gespräch mit einem Berater des BFD voraus. Das Ziel des Gespräches ist, einen individuellen Förderungsplan für den Wehrdienstleistenden oder die Wehrdienstleistende zu erstellen. Im Vordergrund stehen hierbei die Bildungsmaßnahmen, die in Form von Lehrgängen im direkten Unterricht erfolgen. Nachrangig werden jedoch auch Fernunterricht oder sogar ein Fernstudium vom BFD unterstützt.
Das Beratungsgespräch – Inhalte und Vorbereitung
Vor dem Beratungsgespräch sollten entsprechende Vorbereitungen getroffen werden. Überlegen Sie sich gut, in welche Richtung das von Ihnen angestrebte Fernstudium oder die Fortbildung gehen soll und seien Sie sich bewusst, dass der Berater auch die eine oder andere Frage zu Ihren Zukunftsplänen stellen wird. Sind die Rahmenbedingungen geklärt, wird ihr individueller Förderungsplan erstellt und festgelegt, welche Art von Fortbildung für Sie in Frage kommt. Selbstverständlich kann dieser Förderungsplan auch noch einmal überarbeitet werden und bei sich ändernden Prioritäten entsprechende Anpassung erfahren.
Wehrdienstzeit und Fernstudium
Ein Fernstudium wird vom BFD nur nachrangig gefördert. Für Soldatinnen und Soldaten bedeutet dies, dass bestimmte Voraussetzungen im Falle des Beginns eines Fernstudiums vorliegen müssen. Zu diesen Voraussetzungen gehört zum einen, dass sich der Soldat oder die Soldatin für einen bestimmten Zeitraum bei der Bundeswehr verpflichtet hat. Mindestens vier Jahre muss die Zugehörigkeit umfassen, damit überhaupt eine finanzielle Förderung von Seiten des Bundes gestattet wird. Wer schon weiß, dass er nicht so lange Mitglied der Bundeswehr sein wird, kommt ein Studium von Vornherein nicht in Betracht.
Zur Beantragung einer Maßnahme sind die entsprechenden Formulare zu benutzen, die der BFD zur Verfügung stellt. Ein wesentlicher Aspekt gilt auch der Einhaltung des Dienstweges. Zu jeder beantragten Maßnahme gibt der Dienststellenleiter eine Stellungnahme ab. Wichtig ist, dass er bestätigt, dass keine dienstlichen Gründe gegen das geplante Studium sprechen. Sind diese Dinge geklärt, steht der Förderung durch den BFD grundsätzlich nichts mehr im Wege.
Geförderte Kooperationen mit Fernstudienanbietern
Der BFD fördert bei Erfüllung der Voraussetzungen diverse Fernstudiengänge externer Anbieter. Es besteht beispielsweise eine Rahmenvereinbarung mit der mit der AFW Wirtschaftsakademie, die an der Teilnahme an deren Fernstudiengängen berechtigt. Im Bereich des Webdesign besteht eine Kooperation mit der Webmasters Akademie Nürnberg. Diese bietet ein Fernstudium an, das neben dem eigenen Lernen auch eine Reihe von Präsenzveranstaltungen beinhaltet. Daneben sieht die Förderung des BFD eine Reihe von verschiedenen Fernlerninstituten wie z. B. ein Fernstudium an der FernUni in Hagen oder der Studiengemeinschaft Darmstadt vor. Wer es genau wissen will, sollte einen Berater des BFD kontaktieren. Dieser gibt Auskunft über die individuellen Förderungsmöglichkeiten.
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Kennen Sie das: Jedes Jahr sitzen Sie beim Erstellen Ihrer Steuererklärung vor einem Berg von Belegen und jedes Mal wieder fragen Sie sich, welche ihrer Ausgaben in welches Feld des Formulars einzutragen sind.
Und jedes Jahr aufs Neue schlägt sich der Frust über die eigene Sortierung von Rechnungen, Quittungen und Fahrkarten und die komplizierten Regelungen des Fiskus nieder. Gleichzeitig nimmt man sich - wie jedes Jahr - erneut vor, es im nächsten besser zu machen, aber…
Außerdem tragen regelmäßige Änderungen der Steuergesetze nicht unbedingt zur Verbesserung des Verständnisses selbiger bei. Gerade bei der Zuordnung von Werbungkosten und Sonderausgaben kommt es jedes Jahr zu Grübeleien, was welchem Bereich zuzuordnen ist. Und jedes Mal wieder müssen Sie erst überlegen, wie diese Regelung war bzw. was sich für dieses Jahr geändert hat.
Die Definition ist entscheidend
Generell richtet sich die Zuordnung nach der jeweiligen Definition der Ausgaben: Werbungskosten sind zunächst einmal alle Kosten, die im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit angefallen sind. Hierzu gehören Fahrtkosten, Ausgaben für Berufskleidung, sofern sie nicht auch alltagstauglich ist sowie Kosten für Bewerbungen und eben auch Kosten für berufliche Fortbildungen. Ganz wichtig ist bei diesem Punkt zwischen Fort- und Weiterbildung zu differenzieren. Wenn Sie ein Fernstudium in Ihrer Steuererklärung geltend machen möchten, legt das Finanzamt besonderen Wert darauf, dass es sich um eine tatsächliche Fortbildung im Hinblick auf Ihren derzeitigen Beruf handelt und nicht etwa eine Weiterbildung, die Sie aus persönlichen oder privaten Interessen absolvieren. Das heißt, dass Sie grundsätzlich nicht jede Fortbildung ohne Weiteres als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen können. Es gibt jedoch einen festgelegten Katalog, der genau auflistet, was als Fortbildung im beruflichen Sinne gilt und wo das Ansetzen in der Steuererklärung bei fehlendem Nachweis sich eher als kritisch darstellt.
Noch ein Wort zu den Sonderausgaben: Diese sind so definiert, dass sie weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben sind. Es gibt jedoch auch Ausgaben mit Fortbildungscharakter, die nicht Werbungskosten sonder als Sonderausgaben klassifiziert werden. Dies betrifft die Ausgaben für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, das im finanziellen Rahmen von bis zu 6.000 Euro pro Kalenderjahr absolviert wird. Dabei gibt es eine Ausnahme: Die Ausbildung oder das Studium finden innerhalb eines Dienstverhältnisses statt. In einem derartigen Fall gelten die Aufwendungen nicht als Sonderausgaben, sondern als Werbungskosten oder auch als vorweggenommene Werbungskosten und können dann unbeschränkt abgezogen werden. Dies gilt im Übrigen auch für eine Fortbildung mit einem Masterabschluss. Diese zählt zwar nicht als Erststudium, kann jedoch ebenfalls als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Der Staat spekuliert auf höhere Steuereinnahmen
Wenn Sie jedoch als Erstausbildung z. B. eine kaufmännische Ausbildung absolviert haben und ein paar Jahre später ein Fernstudium im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich anstreben, geht der Fiskus davon aus, dass hier Werbungskosten im Sinne der beruflichen Fort- bzw. Weiterbildung anfallen. Schließlich hofft der Staat darauf, dass Sie mit Ihrer persönlichen Weiterqualifikation und einem akademischen Titel zukünftig auch einen anspruchsvolleren Job ausüben können, der Ihnen auch in Sachen Einnahmen eine Steigerung verspricht. In diesem Sinne hofft Vater Staat, dass Sie mit Ihrer persönlichen Qualifikation auf lange Sicht auch höhere Einnahmen in die Staatskassen spülen werden.
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Wer sich neben dem Beruf, während der Elternzeit oder in sonstigen finanziell und zeitlich eingeschränkten Lebenslagen fortbilden will, der ist mit einem Fernstudium gut beraten. Denn im Gegensatz zum Präsenzstudium ermöglicht das Fernstudium das Lernen unabhängig von festen Orten und Zeiten zu Hause, im Café, auf dem Balkon oder wo auch immer. Allerdings ist die Studienwahl beim Fernstudium nicht unbedingt einfacher als beim Präsenzstudium, dem Studium an einer Universität.
Den Zeitaufwand nicht unterschätzen
Auch wenn bei einem Fernstudium kein fester zeitlicher Rahmen besteht, kaum Fristen eingehalten werden müssen und nur wenige oder gar keine Präsenztermine vorgeschrieben sind: Den zeitlichen Aufwand eines Studiums sollte man auf keinen Fall unterschätzen. Die Fernlerninstitute geben in der Regel einen Rahmen von sechs bis fünfzehn Wochenstunden für das Studium an. Diese Zeit ist nur eine ungefähre Angabe, denn jeder Mensch lernt anders und benötigt unter Umständen mehr oder weniger Zeit, um das Lernziel zu erreichen.
Wer ein Fernstudium beginnt, sollte sich unbedingt der benötigten Zeit bewusst sein und die Disziplin besitzen, diese Zeit auch tatsächlich aufzuwenden - sonst kann das Studium nicht im veranschlagten zeitlichen Rahmen beendet werden, und das zehrt erstens an den Nerven und wird zweitens gegebenenfalls teuer (wenn Studiengebühren für zusätzliche Semester gezahlt oder Kurse wiederholt werden müssen). Manche Studiengänge sind zeitaufwändiger als andere. Gegebenenfalls ist es sinnvoller, einen Lehrgang an einer Abendschule, Volkshochschule oder einer Fachschule zu besuchen, wenn das Pensum eines Fernstudiums nicht bewältigt werden kann und dies absehbar ist.
Gut recherchieren: Zulassung und Akzeptanz, genauer Studiengang
Ein Fernstudium dürfen nur zertifizierten Institute anbieten. Im Vorfeld des Studiums sollte man sich dementsprechend erkundigen, ob der angestrebte Studiengang am Institut in Frage tatsächlich als Fernstudiengang zugelassen ist. Und nicht alle zugelassenen Studiengänge enden mit dem gleichen Zertifikat und werden überall anerkannt. Manche Institute entlassen die Absolventen mit einem institutseigenen Abschlusszeugnis, das überall anerkannt wird, andere bieten ein Zertifikat, das nur begrenzt anerkannt ist, und manche bieten Studierenden den Erwerb eines akademischen Abschlusses wie Bachelor, Master oder Diplom an. Auch Schulabschlüsse wie das Abitur, die Fachhochschulreife und handwerkliche Meistertitel können per Fernstudium erlangt werden. Eine ausführliche Recherche, beispielsweise im Internet, bringt Klarheit - auch über den genauen Studiengang. Denn Wirtschaftsinformatik ist etwas anderes als Software-Entwicklung, und IT-Beratung unterscheidet sich von beiden. Alle drei Studiengänge haben jedoch “etwas mit Computern” zu tun … Für Akademiker und Menschen mit Berufserfahrung in einem ähnlichen Feld kann es übrigens “Stundenerlass” geben - das wirkt sich auf Studienzeit, -stoff und die Kosten des Fernstudiums aus.
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